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Da die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen während des Großteils der Laufzeit unzulänglich waren, wurden die Ziele der Hilfe im Falle Georgiens nicht voll erreicht.
Es ist erwiesen, dass die Mittel der Mitgliedstaaten nach wie vor nicht ausreichen, um den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002…
Daher wurden von dem Georgien bewilligten Zuschussbetrag von insgesamt 65 Mio. EUR im Rahmen der Sonderfinanzhilfe nur 31,5 Mio. EUR gebunden und ausgezahlt.
Einen dem ungebundenen Zuschuss der Sonderfinanzhilfe entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen, der die Wirtschaftsreformen des Landes unterstützen und…
Die Gemeinschaft stellt Georgien eine Finanzhilfe in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 33,5 Mio. EUR zur Verfügung, um die Wirtschaftsreformen zu…
Die Lage, in der die Unterstützungsaktion durchgeführt wird, kann sich verschlechtern und könnte die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach…
Die Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon konnte innerhalb des im Beschluss 2007/860/EG des Rates vorgesehenen Zweijahreszeitraums nicht in voller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.