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Mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) insbesondere bei Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurde der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft zu dem Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129), nachstehend „Treuhandfonds“ genannt, auf einen Höchstbetrag von 4 500 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festgesetzt.
Es scheint angebracht, das zwischen den beiden internationalen Organisationen geschlossene Durchführungsabkommen zu verlängern und den Gemeinschaftsbeitrag zum…
Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 ist es angebracht, den Gemeinschaftsbeitrag auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen…
Der Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds wird auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2009 festgelegt.
Der Saldo des Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC (TFEU 970089129) beträgt gemäß dem auf der 71. Sitzung des Exekutivausschusses der Europäischen Kommission zur…
Der Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds sollte daher um 3 500 000 EUR auf 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren aufgestockt werden.
Zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen wird für einen Zeitraum von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.