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Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen festgelegt. Diese Maßnahmen umfassen die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. In der Entscheidung ist vorgesehen, dass die Gemeinschaft für alle von ihr beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Drittländern — insbesondere zum Schutz von gefährdeten Gebieten in der Gemeinschaft — einen finanziellen Beitrag leisten kann.
Zugleich war in der Entscheidung 90/424/EWG die Möglichkeit von Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Drittländern insbesondere…
Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, darunter Maßnahmen im…
Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, einschließlich…
In der Entscheidung 90/424/EWG sind die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an bestimmten tierärztlichen Maßnahmen, insbesondere im…
In der Entscheidung 2009/470/EG sind die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an bestimmten Veterinärmaßnahmen, insbesondere im Bereich…
In der Entscheidung 2009/470/EG sind die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an bestimmten Ausgaben im Veterinärbereich festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.