Erwägungsgrund 2 32006D0456
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Protokoll zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt und sollte nun im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Protokoll zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt und sollte nun im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.