Erwägungsgrund 2 32006D0486
Die EU sollte ihre Unterstützung fortsetzen, bis die Mission der Afrikanischen Union zu einer Mission der Vereinten Nationen wird; gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2005/806/GASP hat der Rat beschlossen, die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan fortzusetzen.