Erwägungsgrund 2 32007D0611BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/611/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens (nachstehend „neue Mitgliedstaaten“ genannt) zur Europäischen Union…
Art. 3 32006D0663BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juni 2006 zur Anpassung der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raums (2006/663/EG)
Dieser Beschluss tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 in Kraft.
Erwägungsgrund 2 32008D0074BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/74/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet…
Art. 3 32006D0664BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juni 2006 zur Anpassung des Anhangs VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2006/664/EG)
Dieser Beschluss tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32007R0306VERORDNUNG (EG) Nr. 306/2007 DER KOMMISSION vom 21. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind
Die vorliegende Verordnung sollte mit Wirkung von 1. Januar 2007 gelten, dem Zeitpunkt, an dem Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten sind.
Erwägungsgrund 4 32008D0275BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/275/EG)
Die Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wurde am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet und trat am 1. Januar…