Art. 2 32005D0206BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/206/EG)
Das Zusatzprotokoll wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32008D0262BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/262/EG)
Das Protokoll sieht die vorläufige Anwendung einiger seiner Bestimmungen vor. Diese Bestimmungen sollten bis zum Inkrafttreten des Protokolls vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32008D0261BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/261/EG)
Das Protokoll sieht die vorläufige Anwendung einiger seiner Bestimmungen vor. Diese Bestimmungen sollten bis zum Inkrafttreten des Protokolls vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32007D0611BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/611/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Zweite Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und die vorläufige…
Erwägungsgrund 2 32006D0710BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. September 2006 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/710/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Tag des Beitritts vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32007D0644BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/644/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll ab dem Tag der Unterzeichnung vorläufig angewandt.