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Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Beschlusses legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die bei Durchführung dieses Beschlusses gemachten Erfahrungen, gegebenenfalls zusammen mit einem Vorschlag für weitere Maßnahmen, vor.
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über…
Die Kommission leitet dem Rat vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über die gesammelten Erfahrungen zu, dem gegebenenfalls geeignete…
Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Stand der Anwendung dieser…
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
Nach drei Jahren der Datenerhebung unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die bei der Durchführung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.