Erwägungsgrund 8 32015D0601
Am 5. März 2014 kündigte die Europäische Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das vom Europäischen Rat auf seiner Sondersitzung am 6. März 2014 bestätigt wurde. Dieses Hilfspaket umfasst Finanzhilfen von 11 Mrd. EUR für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einschließlich eines Gesamtbetrags von bis zu 1,565 Mrd. EUR an Zuschüssen für denselben Zeitraum, die aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument, der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, dem Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, und den Mitteln für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitgestellt werden, sowie die Makrofinanzhilfe der Union bis zu einer Höhe von 1,61 Mrd. EUR für den Zeitraum von 2014 bis 2015.