Erwägungsgrund 4 32006D0515BESCHLUSS DES RATES vom 18. Mai 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2006/515/EG)
Das UNESCO-Übereinkommen sollte so schnell wie möglich angenommen werden.
Erwägungsgrund 6 32008D0801BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (2008/801/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden, damit die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit Vertragspartei werden kann.
Erwägungsgrund 5 32005D0964BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/964/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, das Abkommen zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dieses Abkommens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 5 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —