Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Fischfänger/Tintenfischfänger: — Spanien 3 143 BRT — Italien 786 BRT — Griechenland 471 BRT
Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32007D0854BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2007 bis zum 15. Juni 2011 (2007/854/EG)
Fischfänger/Tintenfischfänger: Spanien 3 143 BRT Italien 786 BRT Griechenland 471 BRT
Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32008R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2008 DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Fischfänger/Tintenfischfänger: Spanien 3 143 BRT Italien 786 BRT Griechenland 471 BRT
Art. 2 Buchst. a 32005D0669BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 (2005/669/EG)
Thunfischwadenfänger: Spanien: 21 Schiffe Frankreich: 18 Schiffe Italien: 1 Schiff
Art. 2 32005D0937BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (2005/937/EG)
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger: Spanien: Frankreich:…
Art. 2 Buchst. a 32005R0172VERORDNUNG (EG) Nr. 172/2005 DES RATES vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Thunfischwadenfänger: Spanien : 18 Schiffe, Frankreich : 21 Schiffe, Italien : 1 Schiff;