Erwägungsgrund 2 32006R1491
Das derzeitige Protokoll wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 249/2002 des Rates genehmigt und durch das mit der Verordnung (EG) Nr. 829/2004 des Rates genehmigte Abkommen geändert. Die Vertragsparteien haben nun beschlossen, das Protokoll mit einem Abkommen in Form eines Briefwechsels um ein Jahr zu verlängern, bis Verhandlungen über die zu vereinbarenden Änderungen des Protokolls stattfinden können.