Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die vom UNESCO-Übereinkommen betroffenen Bereiche fallen teils in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, teils in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Deshalb sollten sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden, um den in dem UNESCO-Übereinkommen festgelegten Verpflichtungen gemeinsam nachzukommen und im Falle geteilter Zuständigkeiten die durch das UNESCO-Übereinkommen gewährleisteten Rechte auf kohärente Weise auszuüben —
Sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten sind in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen zuständig. Daher ist es wünschenswert, dass die…
In den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, vertritt die Kommission die Gemeinschaft auf den Zusammenkünften der Organe des…
Das UNESCO-Übereinkommen ist ein relevantes, wirksames Instrument für die Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Austauschs, denen sowohl die…
Die Zuständigkeit der Gemeinschaft, internationale Übereinkommen oder Verträge abzuschließen oder ihnen beizutreten, ist nicht nur ausdrücklich im Vertrag…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.