Art. 1 32005D0923BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention (2005/923/EG)
Unterzeichnung des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention, geschehen zu Salzburg am 7. November…
Art. 1 32006D0516Das Protokoll „Bodenschutz“ , das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, unterzeichnet am 7. November 1991 in Salzburg, werden…
Art. 2 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde und die Erklärung über die Zuständigkeit nach Artikel 17 Absatz 3…
Erwägungsgrund 2 32006D0516Die Unterzeichnung der Protokolle „Bodenschutz“, „Energie“ und „Tourismus“ der Konvention (im Folgenden als „Protokolle“ bezeichnet), im Namen der Europäschen…
Art. 2 32005D0923BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention (2005/923/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 1 genannten Protokolle vorbehaltlich ihres…