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Unterzeichnung des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention, geschehen zu Salzburg am 7. November 1991, wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieser Protokolle — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Protokolle und der Erklärungen dazu ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll „Bodenschutz“ , das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, unterzeichnet am 7. November 1991 in Salzburg, werden…
Die Unterzeichnung der Protokolle „Bodenschutz“, „Energie“ und „Tourismus“ der Konvention (im Folgenden als „Protokolle“ bezeichnet), im Namen der Europäschen…
Das Protokoll „Bodenschutz“, das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ sind ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Alpenkonvention, und die…
Das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (Protokoll „Berglandwirtschaft“) wird im Namen der Gemeinschaft…
Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (nachstehend „Alpenkonvention“ genannt) wurde am 7. November 1991 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet,…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, das Instrument der Annahme des Protokolls „Bodenschutz“, des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.