Beschluss des Rates vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/530/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0530
Erwägungsgrund 4 32006D0530Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen