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Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Währungsvereinbarung erlässt das Fürstentum Monaco Maßnahmen, die den Maßnahmen entsprechen, welche die Mitgliedstaaten in Anwendung der für die Umsetzung der Währungsvereinbarung erforderlichen gemeinschaftlichen Rechtsakte erlassen. Anhang B der Vereinbarung enthält eine Aufstellung dieser Rechtsakte. Der Rahmenbeschluss 2001/413/JI des Rates vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln soll die Bestimmungen zum Schutz aller auf Euro lautender Zahlungsmittel ergänzen und Kohärenz gewährleisten. Dieser Beschluss fällt unter Artikel 9 der Währungsvereinbarung über die Bekämpfung von Betrug und Fälschung im modernen Bankwesen. Insbesondere müssen die Schutzbestimmungen des in Artikel 9 der Währungsvereinbarung genannten Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro durch die Aufnahme des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI ergänzt werden. Deshalb ist dieser Beschluss zur Durchführung der Währungsvereinbarung erforderlich und sollte in Anhang B der Vereinbarung aufgenommen werden.
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Währungsvereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der…
Die Verordnung 2182/2004/EG des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen soll verhindern, dass Medaillen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
In Anbetracht des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten…
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) 2.…
Zum Schutz des Euro gegen Fälschungen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit insbesondere zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.