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Erklärung der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 26 Absatz 4 des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere aufgrund von Artikel 175 Absatz 1, befugt ist, internationale Übereinkommen abzuschließen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, die zur Verfolgung der nachstehenden Ziele beitragen: — Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, — Schutz der menschlichen Gesundheit, — Umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, — Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme. Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen sind gut geeignete Instrumente, um die Verbesserung der Umweltleistung zu fördern, um der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über freigesetzte Schadstoffe zu gewähren und um die zuständigen Behörden bei der Feststellung von Trends, der Bestimmung von Fortschritten bei der Verringerung der Umweltverschmutzung sowie bei der Überwachung und Bewertung der Einhaltung von Auflagen zu unterstützen, und leisten damit einen Beitrag zur Erfüllung der oben aufgeführten Ziele. Ferner erklärt die Europäische Gemeinschaft, dass sie bereits rechtliche Instrumente zu in diesem Protokoll geregelten Angelegenheiten verabschiedet hat, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind, und dass sie gegebenenfalls eine Liste dieser rechtlichen Instrumente gemäß Artikel 26 Absatz 4 des Protokolls vorlegen und aktualisieren wird. Die Gemeinschaft ist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen aus dem Protokoll zuständig, die von geltendem Gemeinschaftsrecht erfasst werden. Die Zuständigkeit der Gemeinschaft ist aufgrund ihres Charakters einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen.
Die Gemeinschaft erklärt, dass sie aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere aufgrund des Artikels 175 Absatz 1, befugt…
Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere nach Artikel 175 Absatz 1, befugt ist,…
Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere gemäß Artikel 175 Absatz 1, befugt…
Am 21. Mai 2003 unterzeichnete die Europäische Gemeinschaft das UN-ECE Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (nachstehend „Protokoll“…
Das UN-ECE-Protokoll über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (im Folgenden „das Protokoll“ genannt) dient im Einklang mit…
Das UN-ECE-Protokoll über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.