Art. 2 32006D0618BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/618/EG)
Dieser Beschluss gilt in Bezug auf die Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags fallen.
Art. 2 32006D0675BESCHLUSS 2006/675/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Dieser Beschluss gilt ab dem Tag seiner Annahme.
Art. 2 32005D0232BESCHLUSS EUJUST LEX/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 8. März 2005 betreffend die Ernennung des Leiters der integrierten EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak (2005/232/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 30. Juni 2006.
Art. 2 32006D0865BESCHLUSS 2006/865/GASP DES RATES vom 28. November 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/824/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0317BESCHLUSS 2006/317/GASP DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 2 32006D0866BESCHLUSS 2006/866/GASP DES RATES vom 30. November 2006 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.