Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss gilt in Bezug auf die Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags fallen.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.