Erwägungsgrund 13 32006D0658Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) von Abschnitt A der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur…
Art. 3 32006D0298BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. April 2006 zur Beauftragung von Durchführungsstellen in Rumänien mit der Verwaltung der Finanzhilfe für Maßnahmen, die im Heranführungszeitraum in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zur Vorbereitung auf den Beitritt durchgeführt werden (2006/298/EG)
Die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben kommen nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in Frage, wenn sie von den Begünstigten ab dem Datum…
Erwägungsgrund 17 32009D0987BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101, 103 und 302 während des Heranführungszeitraums an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2009/987/EU)
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in…
Erwägungsgrund 17 32009D0871BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101 und 103 während des Heranführungszeitraums an die Republik Kroatien (2009/871/EG)
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in…