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Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in Frage, wenn sie nicht vor dem Datum dieses Beschlusses getätigt wurden, wobei allgemeine Aufwendungen im Sinne von Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 hiervon ausgenommen sind. Ausgaben sind nur dann zuschussfähig, wenn sie den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere der Sparsamkeit und Kostenwirksamkeit, entsprechen.
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in…
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) von Abschnitt A der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur…
Vor dem Datum dieses Beschlusses getätigte Ausgaben sind mit Ausnahme von allgemeinen Aufwendungen im Sinne von Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung…
Vor dem Datum dieses Beschlusses getätigte Ausgaben sind mit Ausnahme von allgemeinen Aufwendungen im Sinne von Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung…
Die Ausgaben im Rahmen dieser Komponente sind zuschussfähig, wenn sie nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Anschluss an die Annahme des…
Die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben kommen nur dann für eine Kofinanzierung der Gemeinschaft in Frage, wenn sie ab dem Datum dieses Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.