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Am 14. März 2006 haben die kroatischen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Abschnitt B der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung ein Verzeichnis der förderfähigen Ausgaben vorgelegt. Das Verzeichnis wurde mit Schreiben vom 11. Juli 2006 in einigen Punkten geändert. Die Kommission ist gehalten, diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen.
der nationale Anweisungsbefugte innerhalb der in der letzten jährlichen Finanzierungsvereinbarung angegebenen Zahlungsfrist eine Bescheinigung über die…
Am 16. März 2009 haben die kroatischen Behörden der Kommission gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Sektorvereinbarung das Verzeichnis der zuschussfähigen Ausgaben…
Am 22. Oktober 2008 und am 24. Februar 2009 haben die mazedonischen Behörden der Kommission gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Sektorvereinbarung das Verzeichnis der…
Unbeschadet von Entscheidungen zur Gewährung einer Beihilfe an einzelne Begünstigte im Rahmen des Sapard-Programms gelten für die Förderfähigkeit der Ausgaben…
Am 6. Oktober 2005 haben die rumänischen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 in Abschnitt B der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung einen Vorschlag mit den…
Die Republik Kroatien hat der Kommission am 6. April 2006 den Abschluss aller für den Abschluss der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.