Erwägungsgrund 4 32009D0961BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2009 über eine Finanzhilfe der Union für bestimmte gemeinschaftliche Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere im Jahr 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9965) (Nur der dänische, der englische, der französische, der deutsche, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich) (2009/961/EU)
Die Kommission hat die Arbeitsprogramme und die von den gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien für das Jahr 2010 vorgelegten entsprechenden Finanzpläne…
Erwägungsgrund 3 32006D0661Im Juli 2005 veröffentlichte die Kommission eine Ausschreibung zur Auswahl und Benennung neuer im Bereich der Lebens- und Futtermittelkontrolle tätiger…
Erwägungsgrund 14 32006D0041BESCHLUSS DES RATES vom 24. Januar 2006 über eine Finanzhilfe für Georgien (2006/41/EG)
Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuss angehört.
Art. 4 Abs. 1 32008R1078VERORDNUNG (EG) Nr. 1078/2008 DER KOMMISSION vom 3. November 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates hinsichtlich der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwaltung von Basisdaten über den Fischereisektor
Die Kommission bewertet die jährlichen Haushaltsvorausschätzungen unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008…
Erwägungsgrund 2 32009D0961BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2009 über eine Finanzhilfe der Union für bestimmte gemeinschaftliche Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere im Jahr 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9965) (Nur der dänische, der englische, der französische, der deutsche, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich) (2009/961/EU)
Die Verordnung (EG) Nr. 1754/2006 der Kommission vom 28. November 2006 über die Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe der Gemeinschaft an die…
Erwägungsgrund 5 32006D0089BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 über die Annahme des Arbeitsplans 2006 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/89/EG)
Der Arbeitsplan für 2006 sollte daher angenommen werden.