Erwägungsgrund 2 32006D0675
Aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation (EU-Operation Commander) und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu einem Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft sollte der Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft angenommen werden.