Erwägungsgrund 2 32006D0683
Ferner ist es angezeigt, die Arbeitsplanung der Tätigkeiten des Rates zu rationalisieren. So sollte das derzeitige durch ein neues System ersetzt werden, das auf einem Achtzehnmonatsprogramm beruht, welches dem Rat von den drei in diesem Zeitraum amtierenden Vorsitzen zur Billigung vorgelegt wird.