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Die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits wird — vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über seinen Abschluss — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Kommission hat ein Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS), im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet, mit der…
Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea wird im Namen der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen wird…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Kommission und der Aufsichtsbehörde für das europäische GNSS über die Sicherheit und den Austausch von Verschlusssachen…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von…
Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea wurde gemäß dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.