Erwägungsgrund 1 32016D0944
Gemäß dem Beschluss 2006/700/EG des Rates wurde das Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 9. September 2006 unterzeichnet.