Erwägungsgrund 1 32006D0710
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, um gewisse Anpassungen vorzunehmen, die mit der institutionellen und rechtlichen Entwicklung in der Europäischen Union zusammenhängen, wurde am 30. April 2004 gemäß Beschluss 2006/709/EG des Rates unterzeichnet.