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Im Juni 2005 wurden auf der Diplomatischen Konferenz der Haager Konferenz die für den Beitritt einer Organisation regionaler Wirtschaftsintegration notwendigen Änderungen der Satzung der Haager Konferenz (Satzung) per Konsens angenommen, und die Mitglieder der Haager Konferenz wurden anschließend aufgefordert, möglichst innerhalb von neun Monaten über die Änderungen abzustimmen.
Die Satzungsänderungen werden drei Monate nachdem der Generalsekretär der Haager Konferenz die Mitglieder davon in Kenntnis gesetzt hat, dass die für…
Artikel 2 A der geänderten Satzung berechtigt die Gemeinschaft als Organisation regionaler Wirtschaftsintegration zur Mitgliedschaft in der Haager Konferenz.
Im April 2004 sprach sich der Sonderausschuss der Haager Konferenz für allgemeine und politische Angelegenheiten einstimmig für die grundsätzliche Aufnahme der…
Mit gemeinsamem Schreiben der Kommission und des Ratsvorsitzes vom 19. Dezember 2002 an die Haager Konferenz beantragte die Gemeinschaft die Vollmitgliedschaft…
Das Ergebnis der Verhandlungen über die Änderung der Satzung der Haager Konferenz ist für die Interessen der Gemeinschaft zufrieden stellend.
Das Übereinkommen liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch Staaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration auf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.