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Die Satzungsänderungen werden drei Monate nachdem der Generalsekretär der Haager Konferenz die Mitglieder davon in Kenntnis gesetzt hat, dass die für Satzungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist, in Kraft treten. Kurz nach Inkrafttreten der Änderungen wird in einer außerordentlichen Sitzung des Rates für allgemeine und politische Angelegenheiten förmlich über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz entschieden.
Die Ermächtigung kann auch durch Satzungsänderung für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung erteilt werden. Der Beschluß der…
Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Sie ist von der Aufsichtsbehörde öffentlich bekanntzumachen und tritt mit der…
Gemäß Artikel 31 des Übereinkommens — in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung — tritt jede Änderung des Anhangs A zwölf Monate, nachdem sie auf…
Für das Verfahren zur Änderung des Übereinkommens selbst und seiner Anhänge gelten folgende Bestimmungen: 1. Jede Vertragspartei kann eine oder mehrere…
Dieser Beschluss wird den Mitgliedstaaten vom Generalsekretär des Rates bekannt gegeben. Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich…
Eine Änderung der Satzung, die die in Artikel 10 Buchstaben b bis f und Buchstabe g Ziffern i bis vi genannten Gegenstände betrifft, wird der Kommission vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.