Erwägungsgrund 2 32006D0852
Nach Artikel 1 der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am 1. Januar 2007 erfüllt Slowenien nun die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Slowenien nach Artikel 4 der Beitrittsakte 2003 geltende Ausnahmeregelung sollte zum 1. Januar 2007 aufgehoben werden.