Erwägungsgrund 1 32007D0102Gemäß Artikel 110 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 werden die Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahrs…
Erwägungsgrund 2 32008D0170BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Februar 2008 zur Annahme des Arbeitsplans 2008 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/170/EG)
Gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung werden Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahres veröffentlicht wird.
Erwägungsgrund 7 32009D0158BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Februar 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2009 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/158/EG)
Gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung werden Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahres veröffentlicht wird.
Erwägungsgrund 3 32008D0170BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Februar 2008 zur Annahme des Arbeitsplans 2008 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/170/EG)
Gemäß Artikel 166 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (nachstehend „Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung“ genannt) wird der Jahresplan für den…
Erwägungsgrund 8 32009D0158BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Februar 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2009 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/158/EG)
Gemäß Artikel 166 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Erwägungsgrund 2 32006D0089Nach Artikel 166 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 enthält das jährliche Arbeitsprogramm für Finanzhilfen Angaben über den Basisrechtsakt, die Ziele,…