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Gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung werden Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahres veröffentlicht wird.
Gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung werden Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahres veröffentlicht wird.
Gemäß Artikel 110 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 werden die Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahrs…
Gemäß Artikel 110 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 werden die Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahrs…
Gemäß Artikel 166 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (nachstehend „Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung“ genannt) wird der Jahresplan für den…
Gemäß Artikel 90 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung kann der Beschluss zur Annahme des in Artikel 110 der Haushaltsordnung erwähnten Jahresplans…
Der Beschluss zur Annahme des in Artikel 110 der Haushaltsordnung erwähnten Jahresplans kann als der in Artikel 75 der Haushaltsordnung und in Artikel 90 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.