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Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wurde am 19. Oktober 2000 unterzeichnet und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Artikel 5 dieses Abkommens sieht einen Finanzbeitrag Norwegens zu der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vor.
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit Norwegen Verhandlungen über ein Abkommen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit Norwegen Verhandlungen über ein Abkommen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen…
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen…
Das Abkommen wurde am 16. Oktober 1995 zur Unterzeichnung aufgelegt. Es wurde am 1. September 1997 von der Gemeinschaft unterzeichnet. Es wurde am 1. November…
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.