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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2006 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2006, 1. März 2006, 1. April 2006, 1. Mai 2006 und 1. Juni 2006 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2006/922/EG)
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