Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (nachstehend „Übereinkommen von Aarhus“ genannt) sollen der Öffentlichkeit Rechte eingeräumt werden; mit ihm werden den Vertragsparteien und Behörden Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zu Informationen und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auferlegt.
Mit dem UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in…
Das UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in…
Zur Förderung des Zugangs zu Umweltinformationen gemäß dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu…
In dem von der Europäischen Gemeinschaft am 25. Juni 1998 unterzeichneten UN-ECE Übereinkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu…
Im Sinne des UNECE-Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu…
Die Gemeinschaft hat am 17. Februar 2005 das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.