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Um der Kommission die notwendige veterinärtechnische Hilfestellung zu leisten, kann es notwendig sein, die Mitglieder des Gemeinschaftlichen Veterinär-Notfallteams in die betreffenden Mitgliedstaaten oder Drittländer zu entsenden. In diesem Fall sollten die Mitglieder mit den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats oder Drittlands zusammenarbeiten.
Es wird ein Einsatzteam der Union für Notfälle im Bereich der Pflanzengesundheit (im Folgenden ‚Team‘) eingerichtet, das sich aus Sachverständigen zusammensetzt…
Fachwissen und Hilfestellung werden am wirksamsten durch ein spezialisiertes Sachverständigenteam bereitgestellt, beispielsweise durch ein Gemeinschaftliches…
Es wird ein Gemeinschaftliches Veterinär-Notfallteam eingerichtet („das Team“), um veterinärtechnische Hilfestellung bei der Bekämpfung von meldepflichtigen…
Das Gemeinschaftliche Veterinär-Notfallteam sollte gegebenenfalls eng mit internationalen Sachverständigengruppen wie dem Europäischen Zentrum für die…
Bei Ausbruch oder bei Verdachtsfällen bestimmter Tierseuchen ist die Kommission gehalten, den Mitgliedstaaten und Drittländern durch das epidemiologische…
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG kann die Gemeinschaft die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft und der Aus- oder Fortbildung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.