Erwägungsgrund 1 32007D0142
Bei Ausbruch oder bei Verdachtsfällen bestimmter Tierseuchen ist die Kommission gehalten, den Mitgliedstaaten und Drittländern durch das epidemiologische Fachwissen hochqualifizierter Veterinärsachverständiger Unterstützung zu bieten. Die Frage der Verfügbarkeit von Fachwissen im Veterinärbereich wurde auch im Rahmen des Rates Landwirtschaft und Fischerei aufgeworfen.