Erwägungsgrund 2 32007D0159
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu zu schaffen.
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu zu schaffen.