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Sowohl die Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates als auch der Beschluss 2001/886/JI regeln die Entwicklung des SIS II. Um ein einheitliches Vorgehen bei der Entwicklung des gesamten SIS II zu gewährleisten, sollten die Bestimmungen dieses Beschlusses denen des Kommissionsbeschlusses über die Netzanforderungen für das SIS II entsprechen, der in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 zu erlassen ist.
Das SIS II ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Beschluss 2007/533/JI regeln…
Zur Entwicklung des SIS II müssen technische Spezifikationen für das Kommunikationsnetz, dessen Bestandteile und die besonderen Netzanforderungen festgelegt…
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Artikel 4 der Richtlinie 2004/41/EG sieht vor, dass bis zur Annahme der erforderlichen Bestimmungen auf der Grundlage der Verordnungen (EG) Nrn. 852/2004 ,…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 und die Entscheidungen 2001/245/EG, 2002/928/EG und 2006/797/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Damit die aktuellsten konkreten Erfahrungen im Bereich der Dateninfrastrukturen genutzt werden können, sollte die Umsetzung dieser Richtlinie sich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.