Erwägungsgrund 2 32014D0857
Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, indem es dem Rat mitgeteilt hat, dass es die genannten Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs nicht anerkennt; dies hat zur Folge, dass die einschlägigen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten.