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Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde verabschiedet, um die Freizügigkeit von voll qualifizierten Personen zu gewährleisten, deren Berufszugang von den Mitgliedstaaten durch Qualifikationen reglementiert wird. Mit der Richtlinie werden fünfzehn bestehende Richtlinien konsolidiert und es wird auf eine Vereinfachung der bestehenden Anerkennungssysteme sowie auf eine weitere Erleichterung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen hingewirkt. Zwecks Umsetzung dieser Richtlinie und Weiterentwicklung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der an ein Anerkennungssystem gebundenen reglementierten Berufe kann die Kommission gegebenenfalls auf Experten zurück greifen, die einer Beratergruppe angehören.
der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom…
Die Koordinatorengruppe auf dem Gebiet der Anerkennung der Berufsqualifikationen sollte sich aus nationalen Koordinatoren zusammensetzen, die von den…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von…
Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Berufsqualifikation als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG des…
Unbeschadet der allgemeinen Regelung zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und…
Berufsqualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes erworben wurden, sind von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.