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Bisher hat die Kommission die Jahresberichte des Fonds an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Um das Berichterstattungsverfahren zu vereinfachen, sollte der Fonds seinen Jahresbericht und den Jahresbericht des Prüfungsausschusses dem Europäischen Parlament und dem Rat direkt übermitteln.
Der in Absatz 1 genannte Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
Der Fonds übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat seinen Jahresbericht und den Jahresbericht des Prüfungsausschusses.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 1. Juli einen Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vor. Der Bericht enthält…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat im ersten Quartal jeden Jahres einen Jahresbericht vor. Dieser Bericht umfasst mindestens die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die von den Mitgliedstaaten…
Das Europäische Parlament sollte im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG von der Kommission über die Ausschussarbeiten betreffend die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.