Erwägungsgrund 20 32007D1149BESCHLUSS Nr. 1149/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine Stellungnahme zu diesem Beschluss abgegeben .
Erwägungsgrund 9 32007D0741BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. November 2007 zur Änderung des Beschlusses 2007/102/EG über die Annahme des Arbeitsplans 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/741/EG)
Der Ausschuss für das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat eine befürwortende Stellungnahme zu diesem Beschlussentwurf abgegeben.
Erwägungsgrund 2 32007D0159BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/159/EG)
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu…
Erwägungsgrund 4 32009D0918BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo (2009/918/EU)
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde zur Verlängerung des Bereitstellungszeitraums ordnungsgemäß gehört —
Erwägungsgrund 3 32007R0215VERORDNUNG (EG) Nr. 215/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —
Erwägungsgrund 6 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde zur Verlängerung des Bereitstellungszeitraums ordnungsgemäß gehört —