Erwägungsgrund 1 32007D0316
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen Zeitraum von drei Jahren bis 31. Dezember 1995 in Kraft. Es ist seitdem regelmäßig für weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es mit Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Mai 2005 verlängert und gilt nun bis 31. Dezember 2007. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen —