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Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen Zeitraum von drei Jahren bis 31. Dezember 1995 in Kraft. Es ist seitdem regelmäßig für weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es mit Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Mai 2005 verlängert und gilt nun bis 31. Dezember 2007. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen —
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für…
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates von der Gemeinschaft geschlossen und regelmäßig um jeweils zwei Jahre…
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend „das Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG von der Gemeinschaft geschlossen, mit…
Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens für einen Zeitraum von einem Jahr liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel XXV…
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend als „Übereinkommen“ bezeichnet) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der…
Gemäß Artikel 63 Absätze 1 und 3 endet die Geltungsdauer des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 am 30. September 2008, sofern es nicht durch einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.