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Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Das Übereinkommen wurde für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 31. Dezember 1995 geschlossen und seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert. Zuletzt wurde das Übereinkommen durch Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Dezember 2017 verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2019.
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen Zeitraum von…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992, das vom Rat mit dem Beschluss 92/580/EWG im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, galt zunächst bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.