Art. 2 32007D0251BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/251/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32007D0644BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/644/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll ab dem Tag der Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Art. 2 32006D0711BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/711/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Tag des Beitritts vorläufig angewandt.
Art. 2 32006D0709BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/709/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Tag des Beitritts vorläufig angewandt.
Art. 2 32008D0372BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft (2008/372/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wird das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32006D0710BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. September 2006 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/710/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Tag des Beitritts vorläufig angewandt.