Erwägungsgrund 3 32017D1960
Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius ausgehandelt (im Folgenden das „Protokoll“). Das Protokoll wurde am 26. April 2017 paraphiert.